Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt 1.1 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Durch den Bewerber sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen.
1.1 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum.
Leistungsart: Leit- und Orientierungssysteme/Wegweiser.
Leistungsumfang: ≥ 50 000 EUR pro Bauvorhaben.
2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn für die unter Ziffer III.2.3), Punkt 1.1
aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge
erfüllt/erfüllen:
2.1 eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum.
Leistungsart: Leit- und Orientierungssysteme/Wegweiser.
Leistungsumfang: ≥ 25 000 EUR pro Bauvorhaben.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen.
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
Leistungsumfang.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber berücksichtigt. Sofern der Bewerber zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 auf Angaben von Dritten Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.1) sowie Ziffer III.1.3), Punkt 3 auch für das dritte Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
3. Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
3.1 Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit,
3.1.1 Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern,
3.1.2 Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Projektleiters/Oberbauleiters,
3.2 Angaben über die dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
3.3 Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung.