Hochbaulicher Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem öffentlichen Interessenbekundungsverfahren | 08/2017
Entwicklung Heessener Straße / Münsterstraße
©STRATO | BOETTCHER ARCHITEKTEN
ein 3. Preis
Preisgeld: 12.000 EUR
STRATO | BOETTCHER ARCHITEKTEN
Architektur
Bauherren / Investoren
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Verfasser wählen den städtebaulichen Ansatz, den verkehrlich belasteten Stadtraum mit einem durchgehenden, im Straßenverlauf gekurvten und in der Höhe zur Mitte ansteigenden Baukörper zu schließen. Dies wird als bauliches Signet positiv gesehen, wie auch die Befassung mit dem städtebaulichen Umfeld als „Seeburger Platz“.
Der Entwurf folgt nicht der Empfehlung der Auslobung zur Münsterstraße bis an die Grundstücksgrenze mit einer Brandwand zu bauen und leitet mit seiner Abrundung in das Hofinnere ein. Dies wird auch aus Lärmschutzgründen nicht positiv gesehen.
Die Faszination der dargestellten Grünfassaden wirft Fragen zur Realisierung und dauerhaften Unterhaltung auf. Kritisch wird zudem der Maßstab des 6-geschossigen Wohnturmes zur Seeburger Straße und die fast vollständige Bebauung des Erdgeschosses mit einer geschlossenen Garage gesehen. Der Wohnturm wird auch in einem möglichen Bebauungsplanverfahren aufgrund der Nachbarschaftsunverträglichkeit als nicht zu realisieren angesehen.
Der moderne, »holländisch« anmutende Ansatz der Wohnungserschließung über direkte Zugänge und einläufige Treppenräume vermag an dieser Stelle nicht zu überzeugen, zumal eine Anbindung an die Garagenebene für viele Bewohner fehlt. Die Grundrisse nehmen zu wenig Rücksicht auf die enorme Lärmbelastung durch den Straßenraum und bieten hier Wohnräume und Schlafräume an. Die Wohnungen zum Straßenraum sind im Wesentlichen als Maisonette organisiert und somit nicht barrierefrei.
Insgesamt kann die Arbeit aufgrund der aufgezeigten Mängel für eine mögliche Realisierung nicht überzeugen, auch wenn die genannten innovativen Ansätze positiv gesehen werden.
Der Entwurf folgt nicht der Empfehlung der Auslobung zur Münsterstraße bis an die Grundstücksgrenze mit einer Brandwand zu bauen und leitet mit seiner Abrundung in das Hofinnere ein. Dies wird auch aus Lärmschutzgründen nicht positiv gesehen.
Die Faszination der dargestellten Grünfassaden wirft Fragen zur Realisierung und dauerhaften Unterhaltung auf. Kritisch wird zudem der Maßstab des 6-geschossigen Wohnturmes zur Seeburger Straße und die fast vollständige Bebauung des Erdgeschosses mit einer geschlossenen Garage gesehen. Der Wohnturm wird auch in einem möglichen Bebauungsplanverfahren aufgrund der Nachbarschaftsunverträglichkeit als nicht zu realisieren angesehen.
Der moderne, »holländisch« anmutende Ansatz der Wohnungserschließung über direkte Zugänge und einläufige Treppenräume vermag an dieser Stelle nicht zu überzeugen, zumal eine Anbindung an die Garagenebene für viele Bewohner fehlt. Die Grundrisse nehmen zu wenig Rücksicht auf die enorme Lärmbelastung durch den Straßenraum und bieten hier Wohnräume und Schlafräume an. Die Wohnungen zum Straßenraum sind im Wesentlichen als Maisonette organisiert und somit nicht barrierefrei.
Insgesamt kann die Arbeit aufgrund der aufgezeigten Mängel für eine mögliche Realisierung nicht überzeugen, auch wenn die genannten innovativen Ansätze positiv gesehen werden.
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Ansicht Seeburger Straße
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Ansicht Heessener Straße
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