Nichtoffener Wettbewerb | 06/2013
Landesgartenschau Apolda 2017 - Kernzonen
1. Preis / Kernzone 1 - Bahnhofstraße
Preisgeld: 13.900 EUR
Lohaus · Carl · Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten · Stadtplaner
Landschaftsarchitektur
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Verfasser:
-
Mitarbeitende:
Erläuterungstext
Mitarbeiter:
Dipl. Ing. Bodo Schulze
M. Sc. Daniel Pohl
Cand. Ing. Sören Meyer
Dipl. Ing. Bodo Schulze
M. Sc. Daniel Pohl
Cand. Ing. Sören Meyer
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Arbeit überzeugt durch kleinteilige, gut zu realisierende städtebauliche Strukturen zur Abrundung des Bestandes bei hoher Wohnqualität. Es besteht ein ausgewogenes Verhältnis von öffentlichem Freiraum zu den geplanten Bauflächen. Dabei werden die verbliebenen Strukturen und der Baumbestand des ehemali-gen Wiedemannschen Gartens geschont und in den neuen Quartierspark integriert.
Das Bild der Villenstraße des 19. Jahrhunderts wird weitgehend transportiert und durch Neuanlagen zeitge-mäß interpretiert.
Unterhalb des Gartens des Glockenmuseums wird mit angemessenen Mitteln ein Terrassengarten mit barrierefreier Erschließung entwickelt.
Der Quartierspark ist gut durch zahlreiche Wege und kleine Plätze an den öffentlichen Straßenraum ange-bunden.
Die Durchführung der Gartenschau ist nicht an eine Umsetzung der geplanten Bebauung gebunden. Nach der Gartenschau ist nur ein geringer Rückbauaufwand notwendig und damit ein hoher Nachnutzungsgrad möglich.
Während der Gartenschau wird nur der Bereich K1a eingezäunt. Zu hinterfragen ist die Tatsache, dass sowohl der Gärtnermarkt als auch die Hallenschauen separat zugänglich und nicht in die Kernzone integriert sind.
Das Bild der Villenstraße des 19. Jahrhunderts wird weitgehend transportiert und durch Neuanlagen zeitge-mäß interpretiert.
Unterhalb des Gartens des Glockenmuseums wird mit angemessenen Mitteln ein Terrassengarten mit barrierefreier Erschließung entwickelt.
Der Quartierspark ist gut durch zahlreiche Wege und kleine Plätze an den öffentlichen Straßenraum ange-bunden.
Die Durchführung der Gartenschau ist nicht an eine Umsetzung der geplanten Bebauung gebunden. Nach der Gartenschau ist nur ein geringer Rückbauaufwand notwendig und damit ein hoher Nachnutzungsgrad möglich.
Während der Gartenschau wird nur der Bereich K1a eingezäunt. Zu hinterfragen ist die Tatsache, dass sowohl der Gärtnermarkt als auch die Hallenschauen separat zugänglich und nicht in die Kernzone integriert sind.