Nichtoffener Wettbewerb | 09/2015
Kardinal-von-Galen-Gymnasium - Neuordnung und Ausbau zum vierzügigen Gymnasium
Anerkennung
Preisgeld: 2.000 EUR
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Der neue Baukörper ist richtig im Norden des Bestandsgebäudes III angeordnet. Die Anbindung an den Bestand erfolgt über eine Überdachung, so dass die Durchlässigkeit vom östlich gelegenen Parkplatz gegeben ist. Der neue Schulbereich und die Dreifachsporthalle bilden einen zusammenhängenden Baukörper, der sich sehr dominant auf dem Gelände als Solitär darstellt. Die Anordnung der Kleinspielflächen am westlichen Rand des Grundstücks werden aus Gründen der Lärmemission positiv bewertet.
Das Raumprogramm ist in vollem Umfang erfüllt, die Zuordnung der Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss und der Klassenräume in den oberen Geschossen ist nachvollziehbar.
Kritisch wird vom Preisgericht die direkte Anbindung der Sporthalle an die Unterrichtsräume gesehen. Im täglichen Betrieb ist mit starken Lärmbelästigungen durch wartende Schüler vor der Sporthalle und dem eigentlichen Sportbetrieb zu rechnen.
Das Angebot, die gestaffelten Dachflächen des Atriums als nutzbaren Außenraum (Ateliergarten, Meditationsgarten), erscheint zunächst sehr reizvoll, ist aber bautechnisch und vor dem Hintergrund der Inklusion nur mit überproportional hohem Aufwand realisierbar.
Der aus dem Außenbereich in den Innenraum fortgeführte Höhenversprung von 1,10 m widerspricht dem Inklusionsgedanken; eine behindertengerechte Erschließung über einen Aufzug an dieser Stelle ist im täglichen Schulbetrieb kaum vorstellbar.
Das Raumprogramm ist in vollem Umfang erfüllt, die Zuordnung der Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss und der Klassenräume in den oberen Geschossen ist nachvollziehbar.
Kritisch wird vom Preisgericht die direkte Anbindung der Sporthalle an die Unterrichtsräume gesehen. Im täglichen Betrieb ist mit starken Lärmbelästigungen durch wartende Schüler vor der Sporthalle und dem eigentlichen Sportbetrieb zu rechnen.
Das Angebot, die gestaffelten Dachflächen des Atriums als nutzbaren Außenraum (Ateliergarten, Meditationsgarten), erscheint zunächst sehr reizvoll, ist aber bautechnisch und vor dem Hintergrund der Inklusion nur mit überproportional hohem Aufwand realisierbar.
Der aus dem Außenbereich in den Innenraum fortgeführte Höhenversprung von 1,10 m widerspricht dem Inklusionsgedanken; eine behindertengerechte Erschließung über einen Aufzug an dieser Stelle ist im täglichen Schulbetrieb kaum vorstellbar.
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss 1. Obergeschoss
Grundriss 2. Obergeschoss