Offener Wettbewerb | 08/2013
Stadtteilzentrum Züricher Straße
Anerkennung
Preisgeld: 2.500 EUR
hänle + philipp architekten gmbh
Architektur
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die städtebauliche Idee der Blockrandbebauung entlang der Züricher Straße mit fächerförmiger Öffnung zum südlichen Grünzug wird gelobt, ebenso die ansteigende Höhenstaffelung bis zu V+D zum zentralen Platz hin, sowie die Abstaffelung zum Freiraum.
Die Jury erkennt an, dass die vorhandene Wohnbebauung an der Züricher Straße mit dem neuen Freibereich verbunden wird und ein zentraler Platz entsteht, der die Länge zwischen den beiden Aufgängen gliedert. Kritisiert wird Härte und der schwierige Übergang der Zentrumsbebauung zur Gerhard-Hauptmann-Straße. Die funktionale Zuordnung der Gewerbe- und Handelsfläche zur Züricher Straße und südlich des Platzes ist richtig gewählt, ebenso die Zuordnung der Kinder- und Jugendnutzung zum Grünbereich.
Die schwerpunktmäßige Erschließung der Quartiere von der Züricher Straße und zum kleineren teil über die Gerhard-Hauptmann-Straße ist angemessen. Die Freiraumverbindungen sind im Sinne einer Vernetzung nur als System, nicht in ihrer Ausformung nachgewiesen. Die Lage des zentralen Spielplatzes trennt die Freibereiche zu sehr und solle überdacht werden. Nicht denkbar ist die öffentliche Zuordnung und Nutzbarkeit der spitzwinkligen Grünflächen zu den einzelnen Wohnflächen.
Der hohe, öffentliche Grünflächenanteil, der an der nicht durchgängigen Qualität gemessen werden muss gegenüber der unterdurchschnittlichen Dichte und Wohnfläche lässt die Arbeit hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit im unteren Bereich einordnen.
Die Jury erkennt an, dass die vorhandene Wohnbebauung an der Züricher Straße mit dem neuen Freibereich verbunden wird und ein zentraler Platz entsteht, der die Länge zwischen den beiden Aufgängen gliedert. Kritisiert wird Härte und der schwierige Übergang der Zentrumsbebauung zur Gerhard-Hauptmann-Straße. Die funktionale Zuordnung der Gewerbe- und Handelsfläche zur Züricher Straße und südlich des Platzes ist richtig gewählt, ebenso die Zuordnung der Kinder- und Jugendnutzung zum Grünbereich.
Die schwerpunktmäßige Erschließung der Quartiere von der Züricher Straße und zum kleineren teil über die Gerhard-Hauptmann-Straße ist angemessen. Die Freiraumverbindungen sind im Sinne einer Vernetzung nur als System, nicht in ihrer Ausformung nachgewiesen. Die Lage des zentralen Spielplatzes trennt die Freibereiche zu sehr und solle überdacht werden. Nicht denkbar ist die öffentliche Zuordnung und Nutzbarkeit der spitzwinkligen Grünflächen zu den einzelnen Wohnflächen.
Der hohe, öffentliche Grünflächenanteil, der an der nicht durchgängigen Qualität gemessen werden muss gegenüber der unterdurchschnittlichen Dichte und Wohnfläche lässt die Arbeit hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit im unteren Bereich einordnen.