Planungskonkurrenz | 04/2015
Quartiersentwicklung Ehemaliges Sportplatzareal
©ASTOC Architects and Planners, Köln
Blick in den Hof
1. Preis / Nach Überarbeitung
ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH
Architektur, Stadtplanung / Städtebau
Philip Denkinger Landschaftsarchitekt
Landschaftsarchitektur
Erläuterungstext
Das neue Quartier umfasst rund 420 Mietwohnungen, kleinere Gewerbeeinheiten und eine Kita. Um dem großen Wohnungsbedarf in Karlsruhe nachzukommen, galt es, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das eine maximal verträgliche und trotzdem qualitätsvolle, städtebauliche Dichte vorschlägt.
Trotz seiner Randlage kann an dieser Stelle ein wichtiger Identifikationspunkt für den Stadtteil entstehen. Der Entwurf bindet an die in der näheren Umgebung vorhandenen Quartiers- und quartiersübergreifenden Wegebeziehungen an. Neben diesen Verknüpfungen wird der Ort durch die bestehenden Grünstrukturen in den Randbereichen der beiden Spielfelder geprägt.
Die neue Bebauung besetzt die beiden Sportplatzflächen zunächst als kompakte Typologie. Ihre Kontur orientiert sich eher lose an der Grundstücksgeometrie und den umgebenden Grünstrukturen als an den orthogonalen Mustern der Umgebung. Durch die Hochpunkte werden die beiden Teilbereiche dreidimensional konturiert und behaupten sich in dem heterogenen Umfeld.
Trotz seiner Randlage kann an dieser Stelle ein wichtiger Identifikationspunkt für den Stadtteil entstehen. Der Entwurf bindet an die in der näheren Umgebung vorhandenen Quartiers- und quartiersübergreifenden Wegebeziehungen an. Neben diesen Verknüpfungen wird der Ort durch die bestehenden Grünstrukturen in den Randbereichen der beiden Spielfelder geprägt.
Die neue Bebauung besetzt die beiden Sportplatzflächen zunächst als kompakte Typologie. Ihre Kontur orientiert sich eher lose an der Grundstücksgeometrie und den umgebenden Grünstrukturen als an den orthogonalen Mustern der Umgebung. Durch die Hochpunkte werden die beiden Teilbereiche dreidimensional konturiert und behaupten sich in dem heterogenen Umfeld.
Beurteilung durch das Preisgericht
Herr BM Michael Obert erinnert an die Bedeutung des ehemaligen Stadions des FV Daxlanden mit damals rund 10.000 Zuschauerplätzen als Identifikationsort für den Stadtteil. Auch der Bürgerverein Daxlanden hatte im Vorfeld zur Jurysitzung signalisiert, dass der Erhalt des Vereinsheimes dem Bürgerverein sehr gelegen sei.
Die Mitglieder des Gremiums sind sich in der Einschätzung einig, dass der vom Büro ASTOC präsentierte Entwurf auf den ersten Blick fast wie ein Fremdkörper im Siedlungsgefüge erscheint. Beim der genaueren Auseinandersetzung wird jedoch deutlich, dass der Entwurf viele Elemente der Umgebung aufnimmt, beziehungsweise erhält. Gerade die für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtigen Elemente Vereinsheim und Stadionwall bleiben erhalten. Das Gremium ist sich einig, das in der Eigenständigkeit der städtebaulichen Struktur in Verbindung mit dem Erhalt wichtiger, identitätsstiftender Elemente eine große Wertigkeit entsteht.
Das erhaltene Grünvolumen des Stadionwalls ist jedoch nicht nur für die jetzigen Anwohner von großer Bedeutung, auch die zukünftigen Bewohner profitieren enorm, da das dargestellte Grünvolumen nicht erst nach Jahrzehnten erreicht wird.
Die Weiterentwicklung des Baufelds in Teilbereich 2 wird sehr begrüßt. Auch wenn die jetzige öffentliche Grünfläche größtenteils überbaut wird, weist der Entwurf nach, dass ausreichende und qualitätsvolle Freiflächen geschaffen werden.
Die vorgestellte Modularität der Gebäude gibt dem Entwurf den Freiraum sich weiterzuentwickeln. Das Gremium teilt die Einschätzung von Prof. Neppel, dass die Arbeit einen großen Qualitätssprung im Rahmen der Überarbeitung gemacht hat. Im geförderten Wohnungsbau ist die Balance zwischen Baukosten und Wohnungsmieten sehr wichtig. Die vorgeschlagenen Großformen in Verbindung mit dem modulhaften Aufbau und der einfachen Geometrie legen eine wirtschaftliche Realisierung nahe. Auch die minimierte Hüllfläche von Großformen bietet ein großes Potenzial für Energieeinsparungen und eine nachhaltige Bauweise.
An die Fassade muss ein hoher Gestaltungsanspruch gelegt werden, um die gedankliche Nähe zu Mietwohnungsbauprojekten der 1960er und 1970er Jahre zu vermeiden. Dieser Anspruch muss verbindlich zwischen VOLKSWOHNUNG, der Stadt Karlsruhe und den Architekten geregelt werden.
Die Mitglieder des Gremiums sind sich in der Einschätzung einig, dass der vom Büro ASTOC präsentierte Entwurf auf den ersten Blick fast wie ein Fremdkörper im Siedlungsgefüge erscheint. Beim der genaueren Auseinandersetzung wird jedoch deutlich, dass der Entwurf viele Elemente der Umgebung aufnimmt, beziehungsweise erhält. Gerade die für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtigen Elemente Vereinsheim und Stadionwall bleiben erhalten. Das Gremium ist sich einig, das in der Eigenständigkeit der städtebaulichen Struktur in Verbindung mit dem Erhalt wichtiger, identitätsstiftender Elemente eine große Wertigkeit entsteht.
Das erhaltene Grünvolumen des Stadionwalls ist jedoch nicht nur für die jetzigen Anwohner von großer Bedeutung, auch die zukünftigen Bewohner profitieren enorm, da das dargestellte Grünvolumen nicht erst nach Jahrzehnten erreicht wird.
Die Weiterentwicklung des Baufelds in Teilbereich 2 wird sehr begrüßt. Auch wenn die jetzige öffentliche Grünfläche größtenteils überbaut wird, weist der Entwurf nach, dass ausreichende und qualitätsvolle Freiflächen geschaffen werden.
Die vorgestellte Modularität der Gebäude gibt dem Entwurf den Freiraum sich weiterzuentwickeln. Das Gremium teilt die Einschätzung von Prof. Neppel, dass die Arbeit einen großen Qualitätssprung im Rahmen der Überarbeitung gemacht hat. Im geförderten Wohnungsbau ist die Balance zwischen Baukosten und Wohnungsmieten sehr wichtig. Die vorgeschlagenen Großformen in Verbindung mit dem modulhaften Aufbau und der einfachen Geometrie legen eine wirtschaftliche Realisierung nahe. Auch die minimierte Hüllfläche von Großformen bietet ein großes Potenzial für Energieeinsparungen und eine nachhaltige Bauweise.
An die Fassade muss ein hoher Gestaltungsanspruch gelegt werden, um die gedankliche Nähe zu Mietwohnungsbauprojekten der 1960er und 1970er Jahre zu vermeiden. Dieser Anspruch muss verbindlich zwischen VOLKSWOHNUNG, der Stadt Karlsruhe und den Architekten geregelt werden.
©ASTOC Architects and Planners, Köln
Quartierseingang
©ASTOC Architects and Planners, Köln
Morphologie
©ASTOC Architects and Planners, Köln
Lageplan
©ASTOC Architects and Planners, Köln
Überflugperspektive
©ASTOC Architects and Planners, Köln
Modell