Offener Wettbewerb | 07/2003
Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb "Bahnhofsareal Finnentrop", Planerpool BEG
Ankauf
Landschaftsarchitektur
Erläuterungstext
Leitideen und Grundstruktur des städtebaulichen Entwurfs
- Wohnen am Wasser im Westen, in Uferlage zur Lenne mit Ausrichtung der privaten Freiräume zur Talaue, in Anlehnung an ortsübliche Strukturen. Mischnutzungen, Fachbetriebe, publikums-intensivere Einrichtungen im Osten an der Bamenohler Straße.
- Verknüpfung beider Bereiche durch die Brücke zwischen Bahnhof / Verkehrsschnittstelle und Stadtteilzentrum an der Lenne (zweipolige Stadtteilverbindung)
- Aufbau eines Fuss- und Radwegenetzes in Nord-Süd-Richtung / Lenne-Ufer-Parkweg und Bahnpromenade zwischen Gleiskörper und Bamenohler Strasse
- Verknüpfung des Fuss- und Radwegenetzes mit den höhergelegenen Ortsteilen durch neue Rampenwege
- Neue Nutzungen für die Bahnterrasse nördlich der Verkehrsschnittstelle für Freizeit, Fitness, Kneipe, Club als überregionales Angebot auch für kleinere Nachbargemeinden, ausreichend Stellplatzkapazitäten in den Abendstunden durch P+R Anlage vorhanden.
- Nördlicher Abschluss des westlichen Wohngebietes durch ein überregionales Wassersportzentrum
Bahnhofsgebäude
Die Erhaltung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes durch eine attraktive Nutzungsmischung aus privaten und öffentlichen Einrichtungen / Dienstleistungen hat einen hohen funktionalen und städtebaulichen Stellenwert. Es geht dabei um die gesamthafte Attraktivierung der Bahnhofsgebäude und ihres direkten Umfeldes im Sinne des Ausbaus zur Verkehrsschnittstelle, Belebung und soziale Kontrolle, attraktive Angebote - Einkaufen, Gastronomie, sonstige Dienstleistungen usw. Das Land NRW unterstützt mit seiner Initiative „Bahnflächen und Bahnhöfe zur Stadt machen“, die Aufwertung und Entwicklung der Bahnhöfe und der Bahnhofsumfelder (Aktionsprogramm 100 Bahnhöfe sowie „Bahnhofspaket“ November 2002.
Das Bahnhofsgebäude in Finnentrop unterliegt nicht dem Denkmalschutz. Das bei verschiedenen Umbaumassnahmen umgestaltete Dach des Gebäudes ist als Dachgeschoss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vor allem im Mittelteil nicht nutzbar. Es ist daher denkbar, bei geeignetem privaten Investor unter Erhaltung der wesentlichen tragenden Teile eine moderne Haltepunkteinrichtung zu schaffen und die rentierliche Nutzfläche zu erhöhen. Es handelt sich bei dem Vorschlag um eine Angebotsplanung um private Investoren für den attraktiven Standort zu gewinnen. Angedachte mögliche Nutzungen hierfür im Erdgeschoss: Mobilitätszentrum, Kundencenter ÖPNV, Information, Reisecenter, gastronomische Nutzungen als Gaststätte, Bäckerei mit Stehcafe, Kiosk (Besorgungen erledigen, Wartezeiten überbrücken, „Sich-Treffen“)
Im Obergeschoss: Büronutzung, Freizeit und Fitness, eventl. auch ein Stadtteiltreff als kleinerer Veranstaltungsraum. Die Erschliessung ist so gewählt, dass ein Investor unterschiedliche standortbezogene Angebote realisieren und vermarkten kann (Flexibilität).
Umgang mit verschiedenen Bestandsgebäuden
Die Erhaltung von Gebäuden außerhalb der Entwidmungsproblematik ist differenziert zu sehen und jeweils im Einzelfall zu prüfen. Dabei spielen Faktoren des Identifikationspotentials sowie der Denkmal- und Milieuwert der jeweiligen Bauten oder Ensembles eine gewichtige Rolle. Dort wo es wirtschaftlich und bautechnisch möglich und sinnvoll ist, ist eine Umnutzung und Revitalisierung / Aufwertung von Bestandsgebäuden durchaus ein erklärtes planerisches Ziel. Überall dort wo die Erhaltung von Bestandsgebäuden jedoch die ganzheitlichen Entwicklungschancen des Gesamtgebietes oder wichtiger Teilflächen beeinträchtigt oder die Vermarktung erschwert, sind diese zu Gunsten neuer Funktionen aufzugeben.
Bahnbetriebsnotwendige Anlagen, Restriktionen und Hindernisse bei der Entwicklung der Bahnfläche Finnentrop
Bahnbetriebsnotwendige Anlagen und Einrichtungen sind insbesondere Stellwerke und Schalthäuser, signaltechnische Anlagen und Leitungen, seien sie ober- oder unterirdisch, Stromversorgungsnetze und vor allem auch Oberleitungsmaste bzw. Querfelder. Bei der Veränderung oder Verlegung bahnbetriebsnotwendiger Anlagen entstehen erhebliche Kosten die nicht finanzierbar und in der Regel auch nicht über die Vermarktung und Entwicklung entbehrlicher Bahnflächen zu erwirtschaften sind.
- Leitungstrassen, signaltechnische Anlagen, Schalthaus / Stellwerke etc. sind bahnbetriebsnotwendig und können demzufolge nicht entwidmet werden. Sie wurden bei der Planung und Konzeptbearbeitung entsprechend berücksichtigt (z. B. wegebegleitend) keine Entlassung aus der Fachaufsicht des EBA. (Exkurs: B-Plan Problematik Dienstbarkeit und Baulast).
- Die L 539 ist anbaufrei konzipiert. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine „echte Ortsumgehung“ sondern lediglich um einen Auffädelungsast durch den Wegfall des schienengleichen Bahnübergangs. Es fehlt die südliche Anknüpfung an die B 236. Deshalb innerörtliche klassifizierte Haupterschließungsstraße mit Entwurfsgeschwindigkeit 50 km/h Anbaufreiheit ist daher nicht zwingend erforderlich, (vergleiche parallel laufende deutlich stärker belastete Bundesstraße B 236 ), wurde aber im Entwurf dennoch weitgehend berücksichtigt.
- Querfelder: Der aus der ersten Bearbeitungsphase hervorgegangene Entwurf sah im Wesentlichen die Erhaltung der vorhandenen Querfeldmasten vor. Aus den Unterlagen zur zweiten Bearbeitungsphase geht jedoch definitiv hervor, dass die jetzt zur Verfügung gestellte Strassenplanung bleibt und realisiert wird, d.h. die durch die Strassenplanung betroffenen Querfeldmasten müssen versetzt werden, die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Strassenbaulastträgers und wirken sich somit nicht auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der zu entwickelnden verbleibenden Bahnflächen aus.
Es bleibt zu klären, ob sich die durch den Bau der L 539 bedingten baulichen Änderungsmassnahmen an den Querfeldern so umfangreich gestalten, dass ggfls. der Neubau einer gleis-/ linienbezogenen Oberleitungsführung für die elektrifizierten Strecken diskutiert und vergleichend kostenmässig untersucht werden sollte (z.B. Biggesee-Express dieselbetrieben?). Eine linienbezogene Stromversorgung der Strecke würde auch eine erhebliche Reduzierung der Restriktionen auf der Ostseite bedeuten. Der vorliegende Entwurf respektiert die noch vorhandenen Querfelder auf der Ostseite.
Schnittstelle Bus/ Schiene
Der Entwurf konzipiert die Schaffung einer attraktiven Verkehrsschnittstelle durch unmittelbare Verknüpfung Bus / Bahn und der Bündelung der Einrichtungen des ÖPNV, K+R , B+R sowie Taxi auf kurzen Wegen mit direkten Umsteigemöglichkeiten („Backe an Backe“). Die heute überdimensionierte Fahrverkehrsfläche des Busbahnhofes wurde auf das verkehrlich notwendige Maß und eine verträgliche, stadträumliche Größe reduziert. Die freiwerdenden Flächen sollen vermarktet und mit neuen Funktionen belegt werden. Städtebauliche Gestaltung und Verdichtung des Bahnhofsumfeldes, Aufwertung des öffentlichen Raumes, Stärkung des Bahnhofs als zentrales Bindeglied zwischen den Stadtteilen, soziale Kontrolle durch Umfeldbelebung
Stellplätze Park+Ride
Im Hinblick auf die heute vorhandene Anzahl von P+R Stellplätzen und deren Belegung erscheint der in der Auslobung geforderte Stellplatzbedarf von 120 PKW`s nicht nachvollziehbar. Es wird vorgeschlagen, abschnittsweise mit dem Bau von zunächst ca. 60 P+R Plätzen, verteilt auf die Ost- und Westseite zu beginnen. Weitergehender Bedarf müsste gezielt untersucht und nachgewiesen werden und auf dieser Basis Erweiterungsoptionen offengehalten werden (Flächenerweiterung oder zweites Deck, möglicherweise in Kooperation mit privatem Investor).
Flächenentwicklung
Eine rentierliche Flächenentwicklung wird vor allem im Westen in der Erschließung von Wohnbauflächen (Wohnen an der Schiene, Wohnen am Wasser ) gesehen. Einzelhandelseinrichtungen sind in größerem Umfang bereits im Ortsteil Finnentrop-Süd, Barmenohl vorhanden, so dass auf der Ostseite vor allem Mischnutzungen, kleinere nichtstörende Fachbetriebe bzw. Einrichtungen für Sport, Fitness, Tanzen, Kneipe, Club in Betracht kommen. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sollten in oder in unmittelbarer Umgebung des Bahnhofs angesiedelt werden.
- Wohnen am Wasser im Westen, in Uferlage zur Lenne mit Ausrichtung der privaten Freiräume zur Talaue, in Anlehnung an ortsübliche Strukturen. Mischnutzungen, Fachbetriebe, publikums-intensivere Einrichtungen im Osten an der Bamenohler Straße.
- Verknüpfung beider Bereiche durch die Brücke zwischen Bahnhof / Verkehrsschnittstelle und Stadtteilzentrum an der Lenne (zweipolige Stadtteilverbindung)
- Aufbau eines Fuss- und Radwegenetzes in Nord-Süd-Richtung / Lenne-Ufer-Parkweg und Bahnpromenade zwischen Gleiskörper und Bamenohler Strasse
- Verknüpfung des Fuss- und Radwegenetzes mit den höhergelegenen Ortsteilen durch neue Rampenwege
- Neue Nutzungen für die Bahnterrasse nördlich der Verkehrsschnittstelle für Freizeit, Fitness, Kneipe, Club als überregionales Angebot auch für kleinere Nachbargemeinden, ausreichend Stellplatzkapazitäten in den Abendstunden durch P+R Anlage vorhanden.
- Nördlicher Abschluss des westlichen Wohngebietes durch ein überregionales Wassersportzentrum
Bahnhofsgebäude
Die Erhaltung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes durch eine attraktive Nutzungsmischung aus privaten und öffentlichen Einrichtungen / Dienstleistungen hat einen hohen funktionalen und städtebaulichen Stellenwert. Es geht dabei um die gesamthafte Attraktivierung der Bahnhofsgebäude und ihres direkten Umfeldes im Sinne des Ausbaus zur Verkehrsschnittstelle, Belebung und soziale Kontrolle, attraktive Angebote - Einkaufen, Gastronomie, sonstige Dienstleistungen usw. Das Land NRW unterstützt mit seiner Initiative „Bahnflächen und Bahnhöfe zur Stadt machen“, die Aufwertung und Entwicklung der Bahnhöfe und der Bahnhofsumfelder (Aktionsprogramm 100 Bahnhöfe sowie „Bahnhofspaket“ November 2002.
Das Bahnhofsgebäude in Finnentrop unterliegt nicht dem Denkmalschutz. Das bei verschiedenen Umbaumassnahmen umgestaltete Dach des Gebäudes ist als Dachgeschoss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vor allem im Mittelteil nicht nutzbar. Es ist daher denkbar, bei geeignetem privaten Investor unter Erhaltung der wesentlichen tragenden Teile eine moderne Haltepunkteinrichtung zu schaffen und die rentierliche Nutzfläche zu erhöhen. Es handelt sich bei dem Vorschlag um eine Angebotsplanung um private Investoren für den attraktiven Standort zu gewinnen. Angedachte mögliche Nutzungen hierfür im Erdgeschoss: Mobilitätszentrum, Kundencenter ÖPNV, Information, Reisecenter, gastronomische Nutzungen als Gaststätte, Bäckerei mit Stehcafe, Kiosk (Besorgungen erledigen, Wartezeiten überbrücken, „Sich-Treffen“)
Im Obergeschoss: Büronutzung, Freizeit und Fitness, eventl. auch ein Stadtteiltreff als kleinerer Veranstaltungsraum. Die Erschliessung ist so gewählt, dass ein Investor unterschiedliche standortbezogene Angebote realisieren und vermarkten kann (Flexibilität).
Umgang mit verschiedenen Bestandsgebäuden
Die Erhaltung von Gebäuden außerhalb der Entwidmungsproblematik ist differenziert zu sehen und jeweils im Einzelfall zu prüfen. Dabei spielen Faktoren des Identifikationspotentials sowie der Denkmal- und Milieuwert der jeweiligen Bauten oder Ensembles eine gewichtige Rolle. Dort wo es wirtschaftlich und bautechnisch möglich und sinnvoll ist, ist eine Umnutzung und Revitalisierung / Aufwertung von Bestandsgebäuden durchaus ein erklärtes planerisches Ziel. Überall dort wo die Erhaltung von Bestandsgebäuden jedoch die ganzheitlichen Entwicklungschancen des Gesamtgebietes oder wichtiger Teilflächen beeinträchtigt oder die Vermarktung erschwert, sind diese zu Gunsten neuer Funktionen aufzugeben.
Bahnbetriebsnotwendige Anlagen, Restriktionen und Hindernisse bei der Entwicklung der Bahnfläche Finnentrop
Bahnbetriebsnotwendige Anlagen und Einrichtungen sind insbesondere Stellwerke und Schalthäuser, signaltechnische Anlagen und Leitungen, seien sie ober- oder unterirdisch, Stromversorgungsnetze und vor allem auch Oberleitungsmaste bzw. Querfelder. Bei der Veränderung oder Verlegung bahnbetriebsnotwendiger Anlagen entstehen erhebliche Kosten die nicht finanzierbar und in der Regel auch nicht über die Vermarktung und Entwicklung entbehrlicher Bahnflächen zu erwirtschaften sind.
- Leitungstrassen, signaltechnische Anlagen, Schalthaus / Stellwerke etc. sind bahnbetriebsnotwendig und können demzufolge nicht entwidmet werden. Sie wurden bei der Planung und Konzeptbearbeitung entsprechend berücksichtigt (z. B. wegebegleitend) keine Entlassung aus der Fachaufsicht des EBA. (Exkurs: B-Plan Problematik Dienstbarkeit und Baulast).
- Die L 539 ist anbaufrei konzipiert. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine „echte Ortsumgehung“ sondern lediglich um einen Auffädelungsast durch den Wegfall des schienengleichen Bahnübergangs. Es fehlt die südliche Anknüpfung an die B 236. Deshalb innerörtliche klassifizierte Haupterschließungsstraße mit Entwurfsgeschwindigkeit 50 km/h Anbaufreiheit ist daher nicht zwingend erforderlich, (vergleiche parallel laufende deutlich stärker belastete Bundesstraße B 236 ), wurde aber im Entwurf dennoch weitgehend berücksichtigt.
- Querfelder: Der aus der ersten Bearbeitungsphase hervorgegangene Entwurf sah im Wesentlichen die Erhaltung der vorhandenen Querfeldmasten vor. Aus den Unterlagen zur zweiten Bearbeitungsphase geht jedoch definitiv hervor, dass die jetzt zur Verfügung gestellte Strassenplanung bleibt und realisiert wird, d.h. die durch die Strassenplanung betroffenen Querfeldmasten müssen versetzt werden, die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Strassenbaulastträgers und wirken sich somit nicht auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der zu entwickelnden verbleibenden Bahnflächen aus.
Es bleibt zu klären, ob sich die durch den Bau der L 539 bedingten baulichen Änderungsmassnahmen an den Querfeldern so umfangreich gestalten, dass ggfls. der Neubau einer gleis-/ linienbezogenen Oberleitungsführung für die elektrifizierten Strecken diskutiert und vergleichend kostenmässig untersucht werden sollte (z.B. Biggesee-Express dieselbetrieben?). Eine linienbezogene Stromversorgung der Strecke würde auch eine erhebliche Reduzierung der Restriktionen auf der Ostseite bedeuten. Der vorliegende Entwurf respektiert die noch vorhandenen Querfelder auf der Ostseite.
Schnittstelle Bus/ Schiene
Der Entwurf konzipiert die Schaffung einer attraktiven Verkehrsschnittstelle durch unmittelbare Verknüpfung Bus / Bahn und der Bündelung der Einrichtungen des ÖPNV, K+R , B+R sowie Taxi auf kurzen Wegen mit direkten Umsteigemöglichkeiten („Backe an Backe“). Die heute überdimensionierte Fahrverkehrsfläche des Busbahnhofes wurde auf das verkehrlich notwendige Maß und eine verträgliche, stadträumliche Größe reduziert. Die freiwerdenden Flächen sollen vermarktet und mit neuen Funktionen belegt werden. Städtebauliche Gestaltung und Verdichtung des Bahnhofsumfeldes, Aufwertung des öffentlichen Raumes, Stärkung des Bahnhofs als zentrales Bindeglied zwischen den Stadtteilen, soziale Kontrolle durch Umfeldbelebung
Stellplätze Park+Ride
Im Hinblick auf die heute vorhandene Anzahl von P+R Stellplätzen und deren Belegung erscheint der in der Auslobung geforderte Stellplatzbedarf von 120 PKW`s nicht nachvollziehbar. Es wird vorgeschlagen, abschnittsweise mit dem Bau von zunächst ca. 60 P+R Plätzen, verteilt auf die Ost- und Westseite zu beginnen. Weitergehender Bedarf müsste gezielt untersucht und nachgewiesen werden und auf dieser Basis Erweiterungsoptionen offengehalten werden (Flächenerweiterung oder zweites Deck, möglicherweise in Kooperation mit privatem Investor).
Flächenentwicklung
Eine rentierliche Flächenentwicklung wird vor allem im Westen in der Erschließung von Wohnbauflächen (Wohnen an der Schiene, Wohnen am Wasser ) gesehen. Einzelhandelseinrichtungen sind in größerem Umfang bereits im Ortsteil Finnentrop-Süd, Barmenohl vorhanden, so dass auf der Ostseite vor allem Mischnutzungen, kleinere nichtstörende Fachbetriebe bzw. Einrichtungen für Sport, Fitness, Tanzen, Kneipe, Club in Betracht kommen. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sollten in oder in unmittelbarer Umgebung des Bahnhofs angesiedelt werden.
Liberoplan
Lageplan M 1:1000
Bahnhof M 1:200