Einladungswettbewerb | 02/2015
Wohnanlage in der Gemeinde Außervillgraten
Teilnahme
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf sieht eine Bebauung zwischen oberem und unterem Erschließungsweg durch zwei Solitärbaukörper vor. Gekennzeichnet sind die Baukörper, dass sämtliche Wohnungen direkt von außen erschlossen sind und es keine Stiegenhäuser gibt. Mittels eines Schrägaufzuges wird für alle Wohneinheiten die behindertengerechte Erschließung hergestellt. Über Haltestellen und Wege gelangt man zu den Wohnungen.
Der in Modell und Plan dargestellte nahezu „berührungslose“ Umgang mit der Naturlandschaft dürfte nicht der Realität entsprechen. Vielmehr lassen die Erschließung und die Verbindungen zum Schrägaufzug massive Eingriffe erwarten, die sich negativ auf die Strukturierung der Landschaft auswirken.
Die deutlich höhere WNFL dieses Konzepts führt auch zu einer massiveren Erscheinung der Baukörper, die der Typologie der Umgebung nur beschränkt gerecht werden kann.
Auch führt die Dachausprägung zu einer Sonderstellung der Baukörper, ohne dass dadurch ein besonderer Mehrwert erzielt werden kann.
Die Wohnungen funktionieren, wenngleich die Südausrichtung zu langen Erschließungszonen führt.
Der in Modell und Plan dargestellte nahezu „berührungslose“ Umgang mit der Naturlandschaft dürfte nicht der Realität entsprechen. Vielmehr lassen die Erschließung und die Verbindungen zum Schrägaufzug massive Eingriffe erwarten, die sich negativ auf die Strukturierung der Landschaft auswirken.
Die deutlich höhere WNFL dieses Konzepts führt auch zu einer massiveren Erscheinung der Baukörper, die der Typologie der Umgebung nur beschränkt gerecht werden kann.
Auch führt die Dachausprägung zu einer Sonderstellung der Baukörper, ohne dass dadurch ein besonderer Mehrwert erzielt werden kann.
Die Wohnungen funktionieren, wenngleich die Südausrichtung zu langen Erschließungszonen führt.