Auswahlverfahren zur Grundstücksveräußerung | 05/2019
Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Heilbrunn - Engelfeld
Teilnahme
Kühnl + Schmidt Architekten AG
Architektur
Investor*in
Beurteilung durch das Preisgericht
Das Konzept entwickelt 27 Wohneinheiten und beruht auf dem spannenden städtebaulichen Ansatz, den auf der Nordseite des Quartiersplatzes mit vertikaler Struktur vorgesehenen Townhouses im Süden zwei horizontal geschichtete Geschosswohnungsbauten gegenüberzusetzen. Die Townhouses sind in-nen wie außen sauber durchgearbeitet und entwickeln durch gut organisierte Gebäudevorzonen, die verwendeten Fensterformate, die differenzierte Farbigkeit und die Dachterrassen eine gestalterisch qualitätsvolle und angemessen lebhaft wirkende nördliche Platzwand.
Die Wahl der Townhouse - Typologie ist konsequent, führt aber auch dazu, dass keine Flexibilität (un-terschiedliche Wohnungsgrößen, schaltbare Grundrisse etc.) bezüglich des Wohnungsangebotes be-steht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Townhouses B und C entgegen der topografischen Situ-ation alle auf derselben Geländehöhe angeordnet worden sind.
Die beiden südlichen Geschosswohnungsbauten sind als 2- beziehungsweise 3-Spänner organisiert. Die im Erdgeschoss von Haus B angeordneten Nebenräume können funktional nicht überzeugen.
Problematisch sind die Untergeschosszonen. In der Auslobung und den Rückfragen war deutlich darauf hingewiesen worden, dass vom Bebauungsplan nicht abgewichen werden soll; der Grund dafür liegt unter anderem in den mit einzelnen Eigentümern getroffenen Vereinbarungen. Dem würde zum Beispiel die Tiefgarage unter Haus D beziehungsweise unter den Townhouses A widersprechen.
Trotz der zum Teil hohen gestalterischen Qualität der Arbeit kann die angebotene Konzeption nicht umgesetzt werden. Der Entwurf wäre massiv zu ändern und kann insofern auch bei wohlwollender Be-trachtung keiner weiteren Bewertung unterzogen werden.
Die Wahl der Townhouse - Typologie ist konsequent, führt aber auch dazu, dass keine Flexibilität (un-terschiedliche Wohnungsgrößen, schaltbare Grundrisse etc.) bezüglich des Wohnungsangebotes be-steht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Townhouses B und C entgegen der topografischen Situ-ation alle auf derselben Geländehöhe angeordnet worden sind.
Die beiden südlichen Geschosswohnungsbauten sind als 2- beziehungsweise 3-Spänner organisiert. Die im Erdgeschoss von Haus B angeordneten Nebenräume können funktional nicht überzeugen.
Problematisch sind die Untergeschosszonen. In der Auslobung und den Rückfragen war deutlich darauf hingewiesen worden, dass vom Bebauungsplan nicht abgewichen werden soll; der Grund dafür liegt unter anderem in den mit einzelnen Eigentümern getroffenen Vereinbarungen. Dem würde zum Beispiel die Tiefgarage unter Haus D beziehungsweise unter den Townhouses A widersprechen.
Trotz der zum Teil hohen gestalterischen Qualität der Arbeit kann die angebotene Konzeption nicht umgesetzt werden. Der Entwurf wäre massiv zu ändern und kann insofern auch bei wohlwollender Be-trachtung keiner weiteren Bewertung unterzogen werden.