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Studienautrag | 11/2022

Wohnen im Seegubel (CH)

Teilnahme

huggenbergerfries Architekten AG ETH SIA BSA

Architektur

peter vogt landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Enz & Partner GmbH

Verkehrsplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser schlagen drei identische, in Nord- Südrichtung verlaufende Baukörper vor. Ein Baukörper ist gespiegelt. Zwischen dem östlichen und dem mittleren Baukörper verläuft die geschützte Allee.

Die Gebäudegrundrisse weisen ein um ca. 45° zur Gebäudelängsachse geneigtes Schottensystem mit relativ schmalen Achsmassen auf. Die sich daraus ergebenden gezackten Fassaden, bzw. Volumina ermöglichen eine Besonnung aus Südost, bzw. Südwest, eine gewisse Privatheit der Aussenräume, sowie eine Höhenstaffelung zur Aufnahme des abfallenden Terrainverlaufes. Insgesamt entsteht aber ein im Kontext eher etwas fremd wirkender und aufgeregter Gesamteindruck.

Die Erschliessung des westlichen und mittleren Gebäudes erfolgt folgerichtig aus dem dazwischenliegenden hofartigen Freiraum. Das östliche Gebäude wird unerwartet und etwas umständlich von der der Allee abgewandten östlichen Seite her erschlossen. Ein gespiegelter Grundriss hätte sich logischer von der Allee her erschliessen lassen.

Die im Süden positionierte Tiefgarageneinfahrt ist unverständlich und die Erschliessung über die Lindenallee ein No - Go. Sie beeinträchtigt die auf die Allee hin orientierten Gartenterrassen und der Naturbelag müsste durch ein nicht erwünschter Hartbelag ersetzt werden. Ein leichtes Verschieben nach Süden des mittleren und östlichen Gebäudes hätte eine Garagenzufahrt von Norden problemlos ermöglicht.

Die direkte Erschliessung von aussen erlaubt eine einfamlienhausähnliche Adressierung der einzelnen Wohneinheiten. Positiv zu werten sind die gedeckten Eingänge. Der Zugang für gehbehinderte Personen im Rollstuhl ist 02 KIRIGAMI 35 umständlich nur über die Tiefgarage möglich. Konzeptbedingt sind zur Erschliessung der 21 Wohneinheiten 6 Liftanlagen notwendig, was hohe Investitions- und Unterhaltskosten zur Folge hat.

Das schmale Schottensystem erschwert die Grundrissgestaltung. Die Wohnungsgrundrisse wirken teilweise uninspiriert und weisen allgemein eher zu grosse Flächen auf. Übergrosse Raumtiefen in gewissen Koch-/ Essräumen sind nur beschränkt belicht- und möblierbar. Die geforderten Raumbreiten werden teilweise nicht eingehalten und in diversen Räumen ist die Möblierbarkeit erheblich eingeschränkt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das grundsätzlich im Entwurfsansatz steckende Potential nicht ausgeschöpft und Vieles nicht zu Ende gedacht wurde.