Award / Auszeichnung | 05/2019
Dr. Ursula Broermann-Preis für beispielhaftes barrierefreies Bauen 2019
©STORCH + FEDERLE
Neubau Betreutes Wohnen für Senioren auf dem Turley-Areal
Würdigung
Architektur
Lulay Landschaftsarchitekturbüro
Landschaftsarchitektur
Projektdaten
-
Gebäudetyp:
Wohnungsbau
-
Projektgröße:
keine Angabe
-
Status:
Realisiert
-
Termine:
Baubeginn: 01/2017
Fertigstellung: 01/2018
Projektbeschreibung
Bewertung der Jury:
„Obwohl oder gerade weil weder das Baurecht in Baden-Württemberg noch eine verbindliche privatrechtliche Definition bauliche Vorgaben für „Betreutes Wohnen“ machen, zeigt die Wohnanlage für Senioren im Konversionsgebiet des Turley-Areals, wie wichtig und sinnvoll eine konsequente barrierefreie Gestaltung für ein solches Angebot ist. Auch angesichts der demografischen Entwicklung ist die hier an den Tag gelegte Haltung zu würdigen.
Zentrumsnah und gleichzeitig in direkter Nähe zu einem großen Naherholungspark ist auch die Integration in ein aufstrebendes und sich entwickelndes, zum Teil denkmalgeschütztes Umfeld und die vorgesehene Vernetzung mit den vielfältigen dort entstehenden Nutzungen beispielhaft. Konsequent bietet der Bauherr und Betreiber nur Mietwohnungen an und verweigert sich dem allgemeinen Trend zu Immobilienspekulationsobjekten.
Die ernsthafte Beschäftigung mit diversen Aspekten und Anforderungen der mannigfaltigen altersbedingten Einschränkungen oder Behinderungen ist insbesondere bei den Detailausbildungen spürbar. Beispielsweise die vorbildlichen Glasflächenkennzeichnungen, die großzügige und normgerechte Treppenhausgestaltung sowie die barrierefreien Zugänge zu den ansprechenden – und barrierefreien – Freianlagen oder die Absturzsicherungen bei den konsequent tiefsitzenden Fenstern erlauben den Bewohnerinnen und Bewohnern eine gleichermaßen sichere und leichte wie attraktive Nutzung entsprechend ihrer spezifischen Bedürfnisse. Die sorgfältige Planung und Umsetzung im Detail zeigen, dass sich auch im allgemeinen Wohnungsbau die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen lassen und gleichzeitig eine gute und unaufdringliche Gestaltung möglich ist.“
„Obwohl oder gerade weil weder das Baurecht in Baden-Württemberg noch eine verbindliche privatrechtliche Definition bauliche Vorgaben für „Betreutes Wohnen“ machen, zeigt die Wohnanlage für Senioren im Konversionsgebiet des Turley-Areals, wie wichtig und sinnvoll eine konsequente barrierefreie Gestaltung für ein solches Angebot ist. Auch angesichts der demografischen Entwicklung ist die hier an den Tag gelegte Haltung zu würdigen.
Zentrumsnah und gleichzeitig in direkter Nähe zu einem großen Naherholungspark ist auch die Integration in ein aufstrebendes und sich entwickelndes, zum Teil denkmalgeschütztes Umfeld und die vorgesehene Vernetzung mit den vielfältigen dort entstehenden Nutzungen beispielhaft. Konsequent bietet der Bauherr und Betreiber nur Mietwohnungen an und verweigert sich dem allgemeinen Trend zu Immobilienspekulationsobjekten.
Die ernsthafte Beschäftigung mit diversen Aspekten und Anforderungen der mannigfaltigen altersbedingten Einschränkungen oder Behinderungen ist insbesondere bei den Detailausbildungen spürbar. Beispielsweise die vorbildlichen Glasflächenkennzeichnungen, die großzügige und normgerechte Treppenhausgestaltung sowie die barrierefreien Zugänge zu den ansprechenden – und barrierefreien – Freianlagen oder die Absturzsicherungen bei den konsequent tiefsitzenden Fenstern erlauben den Bewohnerinnen und Bewohnern eine gleichermaßen sichere und leichte wie attraktive Nutzung entsprechend ihrer spezifischen Bedürfnisse. Die sorgfältige Planung und Umsetzung im Detail zeigen, dass sich auch im allgemeinen Wohnungsbau die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen lassen und gleichzeitig eine gute und unaufdringliche Gestaltung möglich ist.“
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