Nichtoffener Wettbewerb | 04/2024
Neubau Justizzentrum Köln
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Anerkennung
Preisgeld: 73.733 EUR
gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner
Architektur
ST raum a. Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH
Landschaftsarchitektur
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Verfasser:
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Mitarbeitende:
schlaich bergermann partner - sbp SE
Tragwerksplanung
HHP - West, Beratende Ingenieure GmbH
Tragwerksplanung
Transsolar Energietechnik GmbH
TGA-Fachplanung
Visualisierung
Beurteilung durch das Preisgericht
In städtebaulicher Hinsicht folgt der Entwurf weitgehend dem Masterplan. Es werden fünf in Höhe und Tiefe gestaffelte, ineinander verschmolzene ringförmige Baukörper angeordnet, wobei sich die Bebauung an der Luxemburger Straße auf angenehme Art zurücknimmt und dadurch gleichzeitig die Lage des Baukomplexes im Grüngürtel unterstreicht. Neben dem Hauptzugang zum Saalbereich werden weitere separate Zugänge zu Amts- / Landgericht sowie zur Staatsanwaltschaft vorgesehen. Die Lage der Zugänge, verteilt über den lang gestreckten Vorbereich, der gleichzeitig Luxemburger Straße und Robert-Amelunxen-Straße verbindet, sowie ihre Orientierung im Gebäudeinneren mit jeweiligem Blick in einen Innenhof erscheint konzeptbezogen logisch und konsequent. Eine eventuelle Reduzierung der Zugänge von Amts- / Landgericht und Saalbereich auf einen einzigen, leichter zu kontrollierenden Zugang wäre über die Verbindungsbrücke im 1. OG denkbar, aber schwierig, da dies die Gesamtlogik des Entwurfs einschränken würde. Bezüglich der inneren Organisation werden die Gebäude durch regelmäßig in Nord-Südrichtung angeordnete schmale Atrien mit Lufträumen über die gesamte Gebäudehöhe strukturiert. Sie bilden im Erdgeschoss innenliegende Auftaktflächen zu den Saal- bzw. Bürobereichen und dienen der Orientierung im gesamten Gebäudekomplex. Sie verfügen allerdings nicht über eine besondere Aufenthaltsqualität. Die Kantine liegt ohne Bezug nach außen oder zum Eingangsbereich zwischen den Saalbereichen von Zivil- und Strafjustiz. Im Übrigen sind die Gebäude insgesamt flexibel und übersichtlich organisiert und miteinander verbunden. Dabei bieten die Erschließungsflächen teilweise angenehme Belichtungssituationen zu den Innenhöfen oder mit Ausblick zum Grüngürtel. Bei der Konzeption der Freianlagen gelingt es der Verfasserschaft mit formalen Mitteln, das Ensemble des zukünftigen Justizzentrums mit dem Grüngürtel zu verbinden. Neben der zentralen Passage mit großzügiger Stufenanlage am Haupteingang und einem Fontänenfeld werden westlich und östlich davon untergeordnete Anbindungen als Vorplätze vorgeschlagen. Diese befinden sich jedoch außerhalb des definierten Plangebiets. Die Bezüge, insbesondere des zentralen Vorplatzes, werden in Punkto Ausrichtung, Dimensionierung und Ausstattung in Frage gestellt.
Die linear eingeschnittenen, parallel zum Baufeld liegenden Pflanzintarsien dienen der Platzierung schattenspendender Gehölze und könnten zum Abschlagen des anfallenden Regenwassers und der Versickerung (zum Beispiel über Baumrigolen) dienen. Im Sinne einer Ausdehnung des Grüngürtels wird südlich des Justizzentrums unter Berücksichtigung der logistischen Andienung ein grüner Saum aufgespannt. Darin sind Wege sowie Regenwasserrückhaltestrukturen eingebettet. Inwieweit die Wege erkennbar, einladend gestaltet und damit für die Öffentlichkeit annehmbar sind, wird aufgrund der Geometrien und Verknüpfungen kritisch hinterfragt. Durch die topografischen Interventionen mit Terrassierungen entlang der Luxemburger Straße soll das Gebäude selbstbewusst im Freiraumsystem integriert wirken, doch erscheint es in der Höheneinordnung eher abgeduckt und „in der Senke liegend“, was der originären Idee entgegenzustehen scheint. Die Innenhöfe mit den vorgeschlagenen Pflanzinseln und der Nervatur aus Wegen und Aufenthaltsmöglichkeiten werden als Qualität erkannt und erweitern das Setting an Kommunikationsorten. Zeitgemäße Antworten hinsichtlich der Wiederverwendung von Regenwasser, Pflanzenauswahl, aber auch der Barrierefreiheit werden dargelegt, können aufgrund fehlender quantitativer und spezifizierter Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Die Effektivität der Tageslichtversorgung der Atrien wird in Frage gestellt. Ebenso kritisch diskutiert werden die als 3-Bund organisierten Grundrissgestaltungen, da diese eine technische Installation für den Betrieb erfordern. Das vorgeschlagene Fassadenkonzept bietet in den dargestellten Grundzügen ein gutes Potential zur natürlichen Lüftungsmöglichkeit sowie eines robusten und effizienten ganzjährigen Gebäudebetriebes. Fraglich ist jedoch die Umsetzbarkeit der Nachtlüftung. Bedauert wird die fehlende Ausführung zu Konstruktion und Materialität. Die Architektur in ihrer unerbittlichen Serialität, Strenge und axialen Betonung des überhöhten Haupteingangs, aber auch im Charakter der inneren Atrien, bietet der Kölner Bevölkerung möglicherweise ein eher wenig aufmunterndes Bild einer zugewandten Justiz, zumal die dargestellte Offenheit der Erdgeschosszonen sich im Grundriss kaum widerspiegelt.
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Lageplan
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Gesamtkonzept
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Nachhaltigkeitsstrategien
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Vertiefung Vorplatz
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