eingeladener Realisierungswettbewerb im kooperativen Verfahren | 08/2016
Behindertengerechtes Wohnen, Lebenshilfe München
©frank&friker Architekten
Erdgeschoss Willinger Weg
ein 2. Preis / Willinger Weg
Preisgeld: 5.300 EUR
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Verfasser schlagen eine Erschließung von der Nordseite des Gebäudes vor. Dies hat zur Folge, dass die meisten Zimmer gleichwertig Richtung Westen ausgerichtet sind und die Nebenräume und beiden Rollstuhlzimmer durch die Längserschließung funktional ostseitig angeordnet und belichtet werden. Nachteilig ist allerdings die dezentrale Platzierung der Treppe, welche durch die vorgesehene Erschließung notwendig wird.
Begrüßt wird die Anordnung von ausreichenden Gemeinschaftsflächen auf allen Etagen sowie die Ausformung der inneren Erschließung, insbesondere die Dachloggien der Zimmer im Dachgeschoss. Die geforderte Flexibilität wird durch den Skelettbau erreicht. Die vorgesehene Belichtung, des im Untergeschoss platzierten Mehrzweckraumes, ist aufgrund der damit verbundenen mangelnden Raumqualität zu überdenken.
Die durch alle Geschosse konsequent durchgehaltene Schottenbauweise lässt eine wirtschaftliche Herstellung erwarten.
Die vorgeschlagene Materialität der Fassade ist aufgrund des Standortes zu hinterfragen, ebenso ist die Dachhaut nicht dargestellt.
Durch ein Abknicken in der Gebäudekubatur wird die Vorgabe der Bauvoranfrage leicht überschritten.
Das Ausbilden des Dachgeschosses zu einem vollwertigen Geschoss ist fraglich. Die Genehmigungsfähigkeit wird dadurch gemindert.
Begrüßt wird die Anordnung von ausreichenden Gemeinschaftsflächen auf allen Etagen sowie die Ausformung der inneren Erschließung, insbesondere die Dachloggien der Zimmer im Dachgeschoss. Die geforderte Flexibilität wird durch den Skelettbau erreicht. Die vorgesehene Belichtung, des im Untergeschoss platzierten Mehrzweckraumes, ist aufgrund der damit verbundenen mangelnden Raumqualität zu überdenken.
Die durch alle Geschosse konsequent durchgehaltene Schottenbauweise lässt eine wirtschaftliche Herstellung erwarten.
Die vorgeschlagene Materialität der Fassade ist aufgrund des Standortes zu hinterfragen, ebenso ist die Dachhaut nicht dargestellt.
Durch ein Abknicken in der Gebäudekubatur wird die Vorgabe der Bauvoranfrage leicht überschritten.
Das Ausbilden des Dachgeschosses zu einem vollwertigen Geschoss ist fraglich. Die Genehmigungsfähigkeit wird dadurch gemindert.
©frank&friker Architekten
©frank&friker Architekten
©frank&friker Architekten