Fischer Planen und Bauen GmbH
Referenzen
Weitere Informationen
Vereine/Verbände:
Technische Ausstattung:
Hardware
28 PC's / 11 CAD Arbeitsplätze mit Windows 10 Server Umgebung, WindowsExchange Server 2007
Software
MS Office Professionell 2010
Nemetschek Allplan 2017 ,
AutoCAD LT2020,
Photoshop, Illustrator,
Corel Draw,
AVA mit Gaeb Schnittstelle u.v.m.
Weitere Informationen:
Architektur
Unsere Aufgabe ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Dazu gehört die Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherren in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens verbundenen Fragen sowie die Überwachung der Ausführung (Art. 1 Abs. 1 Bayer. Architektengesetz).
Die Beratungsleistung des Architekten sehen wir als dominanten Aspekt. Diese beginnt bei der ersten Bedarfsermittlung und evtl. Grundstückssuche im Vorfeld eines Bauvorhabens und endet erst mit Abschluss des fertigen Projekts und dessen Gewährleistungsphase.
Der Bauherr hat den Vorteil, nicht nur einen Berater, sondern einen Vertreter seiner Interessen zu gewinnen.
Generalplaner - Generalübernehmer
Neben unseren originären Leistungen als Architekt bieten wir unseren Bauherren als Generalplaner die gesamten für Ihr Bauvorhaben notwendigen Planungsleistungen aus einer Hand an. Wir beauftragen hierzu die Sonderfachleute für notwendige Leistungen wie Haustechnik, Tragwerksplanung, Brandschutz, Schallschutz, Entwässerung, Bodengutachten etc. Hierbei greifen wir auf ein über die Jahre gewachsenes Netzwerk von verlässlichen Partnern zurück.
Der Vorteil des Bauherren bei der Beauftragung eines Generalplaners liegt darin, dass er zum einen alle Planungsleistungen aus einer Hand erhält, zum anderen aber nicht wie bei der Beauftragung eines Generalunternehmers auf die Vorteile des unabhängigen Architekten als seinen Interessensvertreter verzichten muss.
Generalübernehmer
Wir bieten unseren Bauherren auf Wunsch auch ein schlüsselfertiges Bauwerk als Generalübernehmer an. D.h. wir garantieren unseren Bauherren die Erstellung des Bauvorhabens zu vorher fest vereinbarten Kosten. Dabei erbringen wir die Bauleistung im Gegensatz zu Generalunternehmern nicht selbst, sondern die von uns gewerkeweise beauftragten Baufirmen rechnen anstatt mit dem Bauherren mit uns als Generalübernehmer ab. Dem Bauherr bleibt bei im Gegensatz zur Beauftragung des Generalunternehmers der Vorteil des Architekten als Interessensvertreter des Bauherren vorhanden.