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Offener Wettbewerb | 06/2023

Kinderzentrum Pechegarten in Innsbruck (AT)

1. Rang / Gewinner

ARCHITEKTURBUERO 1

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Projekt folgt dem Ziel, minimal möglicher Fußabdruck am Grundstück um die maximal mögliche Wirkung eines Gesamtgrünraumes zu erzielen. Zwei Einzelbaukörper die erdgeschossig verbunden werden, bilden den Abschluss an der Grundgrenze im Norden und schließen so wieder den im Norden liegenden Hof. Die Blickdurchlässigkeit und die so erzielte Offenheit gilt für beide Seiten der Grenze als Aufwertung. Der Baukörper als Abschluss der Gründerzeitbebauung schwenkt nach Westen, öffnet so nochmals Beziehungswinkel des Pecheparks mit dem Grün am Grundstück und unterstreicht so nochmals, wo der Schwerpunkt des Projektes städtebaulich liegt. Durch das direkte Anschließen an die Gründerzeitbebauung kann die TG-Abfahrt ohne Inszenierung im Baukörper integriert werden. Ein Zurückweichen der beiden ersten Geschosse bilden für den Zugang des Kinderzentrums eine Überdachung aus, bietet Platz für das Wandbild, die Orientierung der Fassade der Obergeschosse wendet so das Augenmerk in Richtung Süd-Osten, also dem Pechepark zu. Die Zugänge Kindergarten, Kinderkrippe und offenes Wohnen erfolgen im Westen des Grundstückes. So ist eine Adressierung der Zugänge zu den unterschiedlichen Funktionsbereichen stadträumlich gut positioniert.

Der Kindergarten mit erdgeschossigem direktem Ausgang ins Freie, sowohl nach Süden wie nach Norden und die Kinderkrippe und Hort im ersten Obergeschoss mit direktem Zugang zu einer großzügigen Dachfläche die mit einer Pergolakonstruktion über die ganze Fläche versehen ist, lassen der Anforderung entsprechend eine hohe Außenraumqualität erwarten. Leider macht das Projekt über die Gestaltung der Außenfläche wenig Aussage, das Potential ist gegeben.

Das Kinderzentrum ist ausschließlich im an der Gründerzeitbebauung angedockten Baukörper geplant. Gemeinschaftsräume, sozialpädagogische Wohngruppen und Wohnen intern sind in den einzelnen Geschossen zugeordnet. Durch die klare Trennung zum allgemeinen Wohnen und Wohnen extern im Baukörper der im Hof positioniert ist, gibt es die Gefahr einer Durchmischung oder Nutzer:innen 2. Klasse nicht.

Die Abstufung und das „Fenster“ zwischen den Höfen im Norden und Süden bringen auch keine Beeinträchtigung der Bewohner im nördlichen Gründerzeitkomplex. Das Projekt zeichnet sich einerseits durch seine Kompaktheit, ein besonderes Feingefühl der Ausformulierung der Baukörper aus, so entsteht unter anderem eine sehr einfache, zurückhaltende Begrenzung zum Pechepark und öffnet diesen Richtung Westen zu einem zusammenhängenden grünen „Volumen“. Ein Raum, der diesem Stadtteil gut tut.

Diese Einfühlsamkeit zum öffentlichen Raum fehlt manchmal in den funktional gut ausformulierten sozialpädagogischen Wohngruppen. Die dazwischen liegenden Gemeinschaftsräume sind mit den sozialpädagogischen Wohngruppen mit einer intern geführten Treppe verbunden, die die Nutzer:innen sehr positiv vermerkt haben und das geschossweise Tauschen der Funktionen in der Projektfortschreibung erleichtert.

Empfehlung der Jury:
Die grundrissliche und funktionale Fortschreibung der Planung des Projektes ist zusammen mit den Nutzer:innen, der jeweils zuständigen Nutzungsbehörde und dem Auftraggeber zu führen. (wie z.B. Anordnung einzelner Funktionsräume bzw. eine schließbare Küche etc., Kinderwagenabstellplätze, Besucherzone, Aufbewahren der Spielgräte im Freien, künstliche Beschattung der Freibereiche, Hauswirtschaft Verbindung zu den OG‘s etc.) Bei einer allfälligen Abgrenzung des Areales zum öffentlichen Raum soll der öffentliche Charakter der Ankunftsbereiche im Osten und Westen erhalten bleiben. Das Thema der Grenzen intern sowie zum öffentlichen Gut wird empfohlen besonders qualitätsvoll zu behandeln.