Nichtoffenes Verfahren | 02/2020
Gesamtsanierung der Volksschule Elfenau in Bern (CH)
Teilnahme / 2. Phase
Architektur
Moeri & Partner AG Landschaftsarchitekten HTL
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Eingabe 07 – TinkerBell
Kurzbeschrieb A: A.1 «Raumprogramm» und A.2 «Schulpavillon I»
Der Umgang mit dem baulichen Bestand und die Darstellung einer angemessenen Eingriffstiefe in deren Struktur entspricht den denkmalpflegerischen Ansprüchen. So auch die zusätzliche Zonierung mit Hilfe von beweglichen Möblierungselementen. Das Potenzial der Lernlandschaften ist jedoch wegen dem engen Raumangebot zu gering und kann nicht sinnvoll ausgeschöpft wer-den. Durch die geplante Nutzungsverteilung ist der Schulpavillon II mit zwei Basisstufenklassen stark beansprucht und insbesondere im «flexiblen» Garderoben-/Lernbereich wegen der grossen Personenanzahl zu hoch belegt, um den Spielraum frei lassen zu können. Im Gegensatz wird der Kindergartenpavillon nicht für den regulären Schulbetrieb vorgesehen, sondern soll weiterhin als Kindergarten oder als selten genutzten Mehrzweckraum bestehen bleiben. Dennoch wird eine Erweiterung des Pavillons in Längsrichtung vorgeschlagen, was aus städtebaulicher Sicht möglich ist, jedoch für den Kindergartenbetrieb unter Abwägung der Investitionskosten unnötig er-scheint. Hingegen ist der Anbau zur geeigneten Unterbringung einer Basisstufenklasse nötig. Das Raumangebot und die Grundrissdisposition erfüllen die Nutzungsbedürfnisse nur teilweise. Die in den Pavillons fehlenden Neben- und Betriebsräume werden in sechs Aussenelemente ausgelagert. Die Nutzung der äusseren Flächen und deren Ausmass ist für die Schule undenkbar und nicht betriebstauglich. Der heutige Windfang im Schulpavillon I wird als «Verteilraum» konzipiert, bestehend aus sieben Türen, was nicht nachvollziehbar und für den Betrieb hinderlich ist. Für die Kinder wird die Sicht aus dem Foyer ins Freie durch eine verglaste, im Bestand jedoch fremdartig wirkende Türe ermöglicht. Die angedachte Möblierung der Spielhalle würde in einer einfachen Neubausituation wohl stimmig wirken, in diesem Fall entsteht jedoch eher eine unharmonische Diskrepanz zwischen Alt und Neu. In der Farbgebung sowie Materialisierung der neuen Bauteile – inklusive der Aussenelemente im Lösungsvorschlag B - müssten grössere Anstrengungen betreffend historischer Herleitung in der architektonischen Ausformulierung und im Sinne der denkmalpflegerischen Anforderungen zur optimalen Einbettung in den Bestand vorgenommen werden. Der Lösungsvorschlag zeigt in einigen Ansätzen eine konzentriert architektonisch-betriebliche Auseinandersetzung bezüglich der Aufgabenstellung auf, liefert jedoch lediglich einzelne Inputs zu unterschiedlichen Themengebieten und kann dadurch in der Gesamtbeurteilung nicht ganz überzeugen.
Kurzbeschrieb B: «Aussenraum Kistlerweg»
Die Baumallee als Aussenraumkonzept und verbindendes Element ist ein guter Ansatz. Die gedeckten Aussenbereiche sind bezüglich ihrer Lage und Ausstattung gut überlegt und zeugen von einer hohen Aufenthaltsqualität. Die mobilen Aussenelemente hingegen sind unsensibel positioniert und in ihrer Erscheinung nicht ortszugehörig. Die unglückliche Standortwahl und der dadurch entstehende Platzverlust im Aussenraum wird ebenfalls negativ beurteilt.
Kurzbeschrieb A: A.1 «Raumprogramm» und A.2 «Schulpavillon I»
Der Umgang mit dem baulichen Bestand und die Darstellung einer angemessenen Eingriffstiefe in deren Struktur entspricht den denkmalpflegerischen Ansprüchen. So auch die zusätzliche Zonierung mit Hilfe von beweglichen Möblierungselementen. Das Potenzial der Lernlandschaften ist jedoch wegen dem engen Raumangebot zu gering und kann nicht sinnvoll ausgeschöpft wer-den. Durch die geplante Nutzungsverteilung ist der Schulpavillon II mit zwei Basisstufenklassen stark beansprucht und insbesondere im «flexiblen» Garderoben-/Lernbereich wegen der grossen Personenanzahl zu hoch belegt, um den Spielraum frei lassen zu können. Im Gegensatz wird der Kindergartenpavillon nicht für den regulären Schulbetrieb vorgesehen, sondern soll weiterhin als Kindergarten oder als selten genutzten Mehrzweckraum bestehen bleiben. Dennoch wird eine Erweiterung des Pavillons in Längsrichtung vorgeschlagen, was aus städtebaulicher Sicht möglich ist, jedoch für den Kindergartenbetrieb unter Abwägung der Investitionskosten unnötig er-scheint. Hingegen ist der Anbau zur geeigneten Unterbringung einer Basisstufenklasse nötig. Das Raumangebot und die Grundrissdisposition erfüllen die Nutzungsbedürfnisse nur teilweise. Die in den Pavillons fehlenden Neben- und Betriebsräume werden in sechs Aussenelemente ausgelagert. Die Nutzung der äusseren Flächen und deren Ausmass ist für die Schule undenkbar und nicht betriebstauglich. Der heutige Windfang im Schulpavillon I wird als «Verteilraum» konzipiert, bestehend aus sieben Türen, was nicht nachvollziehbar und für den Betrieb hinderlich ist. Für die Kinder wird die Sicht aus dem Foyer ins Freie durch eine verglaste, im Bestand jedoch fremdartig wirkende Türe ermöglicht. Die angedachte Möblierung der Spielhalle würde in einer einfachen Neubausituation wohl stimmig wirken, in diesem Fall entsteht jedoch eher eine unharmonische Diskrepanz zwischen Alt und Neu. In der Farbgebung sowie Materialisierung der neuen Bauteile – inklusive der Aussenelemente im Lösungsvorschlag B - müssten grössere Anstrengungen betreffend historischer Herleitung in der architektonischen Ausformulierung und im Sinne der denkmalpflegerischen Anforderungen zur optimalen Einbettung in den Bestand vorgenommen werden. Der Lösungsvorschlag zeigt in einigen Ansätzen eine konzentriert architektonisch-betriebliche Auseinandersetzung bezüglich der Aufgabenstellung auf, liefert jedoch lediglich einzelne Inputs zu unterschiedlichen Themengebieten und kann dadurch in der Gesamtbeurteilung nicht ganz überzeugen.
Kurzbeschrieb B: «Aussenraum Kistlerweg»
Die Baumallee als Aussenraumkonzept und verbindendes Element ist ein guter Ansatz. Die gedeckten Aussenbereiche sind bezüglich ihrer Lage und Ausstattung gut überlegt und zeugen von einer hohen Aufenthaltsqualität. Die mobilen Aussenelemente hingegen sind unsensibel positioniert und in ihrer Erscheinung nicht ortszugehörig. Die unglückliche Standortwahl und der dadurch entstehende Platzverlust im Aussenraum wird ebenfalls negativ beurteilt.