Die Arbeit an der Novelle der HOAI hat die nächste wichtige Hürde genommen: Nachdem bereits zu Beginn des Jahres die inhaltliche Arbeit an den Leistungsbildern abgeschlossen war (siehe nachfolgenden Kasten) hat nun das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Führung im Prozess übernommen. Nach competitionline-Informationen arbeitet das Ressort an der konkreten Anpassung der Vergütungsstrukturen. Dafür hat Minister Robert Habeck (Grüne) jüngst ein Gutachten in Auftrag gegeben, das vorrechnen soll, um wie viel Prozent zusätzlich die Planungsleistungen vergütet werden müssen.

Ergebnisse der ersten Phase

Vor zwei Jahren übernahm Bauministerin Klara Geywitz (SPD) die Führung im HOAI-Reformprozess und installierte einen Expertenrat, der ein Gutachten unter anderem zur Anpassung der Leistungsbilder erstellen sollte. Dieser Prozess wurde Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen. Unserer Redaktion liegt das Gutachten des 14-köpfigen Teams vor; dies sind die vier wichtigsten Punkte:

  • BIM: Der inzwischen weit verbreitete Planungsstandard soll in der HOAI nicht mehr als sogenannte besondere Leistung geführt werden, gleichwohl die Honorarordnung weiter methodenneutral sein soll. Daher wurde ein Regelprozess für BIM entworfen, der sich in Grund- und besondere Leistungen unterteilt.
  • Bauen im Bestand: Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen sollen in einer neuen HOAI als "Objekte im Bestand" zusammengefasst werden. Zudem sollen die Regelungen zum Umbauzuschlag vereinfacht werden.
  • Nachhaltigkeit: Erstmals soll eine Definition für Nachhaltigkeit in die HOAI aufgenommen werden, sodass sich die Leistungsbilder darauf beziehen können. Folgend soll beispielsweise im Leistungsbild Freianlagen die Erstellung der Vorplanung auch unter der Berücksichtigung von klimatischen Rahmenbedingungen erfolgen müssen.
  • Städtebaulicher Entwurf: Die Einführung des neuen, eigenständigen Leistungsbildes "Städtebaulicher Entwurf" etabliert und stärkt diesen künftig preisrechtlich definierten Aufgabenbereich. Damit soll zum einen das neue Leistungsbild als Grundlage für die weitere Bauleitplanung dienen, zum anderen aber auch das inzwischen gesetzlich verankerte Ziel der Klimaanpassung verfolgt werden.

Die Gutachter*innen weisen zudem darauf hin, dass die Änderungen "als Evolution und nicht als Revolution zu bezeichnen" seien. Unter anderem aus Zeitgründen wurde am grundsätzlichen System der Honorarordnung festgehalten, und bisher nicht berücksichtigte Themen wie alternative Projektabwicklungsformen wurden zwar untersucht, aber "nicht weiterverfolgt". Gleichzeitig sei die Erfordernis der nächsten HOAI-Anpassung bereits abzusehen.

Dies ist vor allem für Leistungen in der Landschafts- und Flächenplanung relevant, da deren Vergütung seit der letzten HOAI-Reform 2013 nicht gestiegen ist. Im Hochbau und der Freiraumplanung ist seitdem zumindest eine kleine Steigerung möglich gewesen. Denn die dortigen Honorare orientieren sich an den tatsächlichen Baukosten, sodass die Vergütung auch abseits gesetzlicher Anpassungen über die Jahre hinweg leicht zunehmen konnte. Dies gilt nicht für die vorbereitende Planung, da zu dem Zeitpunkt lediglich eine grobe Kostenschätzung vorliegt.

Mitunter seien "Leistungen in der Flächenplanung sowie bei den meisten nachhaltigen und klimaschonenden Transformationsprozessen deutlich unterfinanziert", betonte der BDLA jüngst in einem Schreiben ans Bundeskanzleramt und in Gesprächen mit der Bundesumweltministerin. Die Gutachter*innen des ersten Schritts im HOAI-Reformprozess hatten gefordert, dass in Zukunft geprüft werden soll, ob auch die Tafelwerte in der Vorplanung "dynamisiert werden können".

Stichwort HOAI-Novelle

Die Ampel-Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag 2021 eine Novelle der HOAI in Aussicht gestellt. Zum einen, weil die letzte inhaltliche Anpassung mit 2013 lange zurückliegt. Danach gab es zwar auch eine HOAI-Änderung, allerdings beschränkte die sich weitestgehend auf Anpassungen, die durch das EuGH-Urteil gegen die Mindest- und Höchstsätze notwendig wurden. Zum anderen soll die HOAI um Themen wie Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Klimaanpassung und Digitalisierung (durch BIM und KI) erweitert werden, die inzwischen wichtiger Bestandteil der Planungsarbeit sind, in der Honorarordnung allerdings kaum Erwähnung finden.

Unter anderem wegen eines immer größeren Engagements von privaten Auftraggebenden hat der Einfluss der HOAI in Planungsbüros in den vergangenen Jahren stark nachgelassen, wie Befragungen zeigen. Vor allem Architekt*innen generieren inzwischen viele Umsätze außerhalb des Wirkbereichs der Honorarordnung. 2016 kam noch fast jeder zweite Euro über die HOAI in die Bilanzen der Büros, zuletzt war es nur gut jeder vierte.

 

Voraussichtlich im September liegen die Empfehlungen des BMWK-Gutachtens vor. Anschließend müssen Beamte beider beteiligter Ministerien das bisher Erarbeitete in einer Verordnung zusammenführen. Diese könnte zu Jahresbeginn von der Bundesregierung beschlossen werden, bräuchte dann allerdings noch die Zustimmung der Länderchef*innen.

Da traditionell die meisten öffentlichen Planungsleistungen von Kommunen auf den Weg gebracht werden und diese im Verantwortungsbereich der Länder liegen, rechnen Beobachter mit zähen und langwierigen Verhandlungen. Der Novellierungsprozess könnte sich damit gar bis zum planmäßigen Ende der aktuellen Bundesregierung verzögern. CDU/CSU, die Umfragen zufolge in der nächsten Legislatur wieder die Regierung anführen könnten, hatten sich vor der letzten Bundestagswahl offen für Anpassungen in der HOAI gezeigt – allerdings bezogen sie dies vor allem auf qualitative Änderungen der Leistungsbilder.