Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hagel haben im vergangenen Jahr überdurchschnittlich viele Schäden an Gebäuden und Kraftfahrzeugen verursacht, vermeldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seiner regionalen Naturgefahrenbilanz. 

Die Schadenssumme beläuft sich dabei auf 5,7 Milliarden Euro. "Das sind 1,7 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2022", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Auf Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben entfielen dabei 3,7 Milliarden Euro, davon 2,7 Milliarden Euro verursacht durch Sturm und Hagel und eine Milliarde Euro durch weitere Naturgefahren, wie etwa Überschwemmungen infolge von Starkregen.

Besonders hart getroffen habe es die Bundesländer Bayern und Hessen. "Die Alpenregion und die hessischen Mittelgebirge Taunus und Odenwald waren besonders häufig von Hagel getroffen", sagt Asmussen. Die Schadensumme in Bayern belaufe sich auf über 2 Milliarden Euro. Hessen ziehe mit rund 890 Millionen Euro nach.

Dabei verursachten die Unwetter im vergangenen August, so heißt es in der Presseinformation, mit 1,5 Milliarden Euro gut ein Viertel des Gesamtschadens. Und auch die Unwetter Kay und Lambert im Juni hätten schwere Schäden in Höhe von 740 Millionen Euro angerichtet. 

Angesichts der besorgniserregenden Schadensbilanz durch zunehmende Extremwetterereignisse müsse nun der Schutz vor Naturgefahren durch Klimafolgenanpassung vorangetrieben werden: "Oberste Priorität sollten klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren haben", so Asmussen. Prävention solle fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. "Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen", sagt Asmussen.

"Wir planen, bauen und sanieren in Deutschland unseren Gebäudebestand auf Basis von Normen, denen der Schutz vor Klimafolgen weitgehend fremd ist. Verwaltungsentscheidungen führen daher oft zu 'Katastrophen auf Wiedervorlage'. Das muss sich ändern. Spätestens bis Ende 2025", heißt es in der Meldung. 

Dieser Artikel erschien erstmals am 31. Mai 2024 auf competitionline.com.